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Sicher durch Schnee & Schlamm: Winterdienst 2025/2026

Michendorf - Wenn in Michendorf der erste Schnee fällt, zählt für viele vor allem eins: Komme ich morgens sicher zur Arbeit, zur Schule, zum Arzt – und wieder nach Hause? Genau darauf zielt der Winterdienst der Gemeinde in dieser Saison. Für den Zeitraum vom 24. November 2025 bis 15. März 2026 ist erneut die RUWE GmbH aus Berlin beauftragt worden. Bei entsprechender Witterung kann der Einsatz bis zum 1. April 2026 verlängert werden. Das Unternehmen war bereits in der Vorsaison für die Gemeinde Michendorf tätig.


Die Leistungen wurden in drei Losen vergeben. Los 1 umfasst den Winterdienst in der Reinigungsklasse 1, Los 2 die Reinigungsklasse 2 mit Priorität A, Los 3 die Reinigungsklasse 2 mit Priorität B. Diese Einteilung ist entscheidend dafür, welche Straßen und Wege bei Schnee und Eis zuerst geräumt und gestreut werden.


Insgesamt deckt der Winterdienst rund 75 Kilometer befestigte Straßen mit und ohne Straßenbord ab. Hinzu kommen Parkplätze, Wege und Plätze im Gemeindegebiet. Ergänzend ist auch der gemeindliche Bauhof im Einsatz. Er übernimmt den Winterdienst auf kommunalen Schulwegen sowie vor Bushaltestellen auf den Gehwegen, um insbesondere für Kinder und den öffentlichen Nahverkehr sichere Wege zu gewährleisten.


Je nach Los erfolgt die Schneeräumung beziehungsweise die Schnee- oder Eisglättebekämpfung werktags zwischen 6 beziehungsweise 7 Uhr und 20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen beginnen die Einsätze ab 8 Uhr und dauern ebenfalls bis 20 Uhr an. Die Arbeiten sollen jeweils unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls oder nach dem Entstehen von Glätte beginnen. Schnee oder Glätte, die nach 20 Uhr auftreten, sollen bis 6 beziehungsweise 7 Uhr des folgenden Tages beseitigt sein, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr. Bei starken Schneefällen sind zudem Zwischenreinigungen während der Nacht vorgesehen. Eingesetzt werden überwiegend abstumpfende Streustoffe, bei besonderen Witterungsverhältnissen auch auftauende Mittel.


Trotz des umfangreichen Einsatzes bleibt der Winterdienst eine Gemeinschaftsaufgabe. Die Gemeinde wies schon im letzten Jahr darauf hin, dass für die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen in der Regel die Anlieger beziehungsweise Grundstückseigentümer verantwortlich sind. Wer vor dem eigenen Grundstück einen vereisten oder verschneiten Gehweg feststellt, sollte daher selbst aktiv werden.

Für Rückfragen zum Thema Winterdienst steht das Team des Sachbereichs Ordnung zur Verfügung. Ansprechpartner sind telefonisch unter 033205 598-51 sowie per E-Mail unter ordnungsamt@michendorf.de erreichbar.

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