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60 statt 45 km/h: Neue Hoffnung für Simson-Fahrer – auch in Michendorf

vor 2 Minuten
3 Min. Lesezeit

Michendorf / Berlin - Gute Nachrichten für Liebhaber der legendären DDR-Mopeds:

Nach einer Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums dürfen künftig auch aus dem Ausland zurückgeholte Simson-Fahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 60 km/h unterwegs sein. Bislang war diese Sonderregelung vielen sogenannten Reimporten verwehrt geblieben. Auch für Simson-Freunde in Michendorf könnte sich damit einiges ändern. Doch in Brandenburg sind noch Fragen offen.


Ob Schwalbe, Star oder S51: Die Zweiräder aus der ehemaligen DDR sind längst mehr als nostalgische Erinnerungsstücke. Gerade bei jungen Menschen erfreuen sich die Kult-Mopeds großer Beliebtheit. Ein wichtiger Grund dafür ist neben ihrer vergleichsweise einfachen Technik eine Besonderheit des deutschen Verkehrsrechts: Viele Simsons dürfen mit dem gewöhnlichen Mopedführerschein der Klasse AM bis zu 60 km/h fahren. Bei modernen Kleinkrafträdern ist dagegen grundsätzlich schon bei 45 km/h Schluss.


Doch ausgerechnet bei baugleichen Simsons gab es bislang einen entscheidenden Unterschied. Während ursprünglich für den DDR-Markt bestimmte Fahrzeuge von der Sonderregelung profitierten, galt das für viele damals ins Ausland exportierte und später nach Deutschland zurückgeholte Exemplare nicht.


Bund beendet jahrelange Ungleichbehandlung

Damit soll nun Schluss sein. Das Bundesverkehrsministerium erklärte am 14. August 2026, dass auch reimportierte Simson-Kleinkrafträder von der Bestandsschutzregelung des Einigungsvertrages profitieren können.


Entscheidend sei nicht, ob das Fahrzeug ursprünglich in der DDR oder im Ausland unterwegs war. Vielmehr komme es darauf an, dass es einem damals in der DDR genehmigten Fahrzeugtyp entspricht, spätestens am 28. Februar 1992 erstmals in Verkehr gebracht wurde und die technischen Anforderungen erfüllt.


Hintergrund ist eine neue Auslegung der Vorschriften aus der Wiedervereinigung. Diese enthalten nach Auffassung des Bundes keine ausdrückliche geografische Beschränkung. Damit ist der Weg für eine Gleichbehandlung grundsätzlich frei.


Nicht jede Simson darf automatisch schneller fahren

Eine pauschale Freigabe für sämtliche Reimporte ist die Entscheidung allerdings nicht. Besitzer müssen nachweisen, dass ihr Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt. Dazu ist grundsätzlich eine technische Begutachtung erforderlich.


Ein amtlich anerkannter Sachverständiger, beispielsweise bei DEKRA oder TÜV, prüft unter anderem den Fahrzeugtyp, die technischen Eigenschaften und die Verkehrssicherheit. Auch das Datum der ersten Inverkehrbringung muss nachgewiesen werden. Im Anschluss kann die zuständige Behörde eine entsprechende Einzelbetriebserlaubnis erteilen.


Besonders bei umgebauten oder stark veränderten Fahrzeugen kann es Schwierigkeiten geben. Nicht jeder Reimport entspricht automatisch dem damaligen DDR-Serienzustand.


Der Simson-Ersatzteilhersteller MZA rechnet infolge der Neuregelung bereits mit einer steigenden Nachfrage nach Ersatzteilen. Gegenüber dem MDR erklärte das Unternehmen, dass bislang weniger attraktive Reimporte nun häufiger restauriert und wieder auf die Straße gebracht werden könnten.


Brandenburg: Noch keine endgültige Klarheit

In Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen wurde die neue Regelung bereits umgesetzt. Sachsen erließ dazu erst Ende September entsprechende Verwaltungsvorschriften. Dort können geeignete Reimporte nach erfolgreicher Prüfung mit Versicherungskennzeichen und Führerscheinklasse AM bis zu 60 km/h fahren.


Brandenburg hatte sich ebenfalls für eine Anpassung der bisherigen Regeln ausgesprochen.

Eine konkrete, öffentlich veröffentlichte landesweite Verfahrensregelung für die Anerkennung von Simson-Reimporten mit 60 km/h ließ sich bis zum 13. Oktober allerdings noch nicht nachweisen.


Für Simson-Besitzer aus Michendorf ist deshalb insbesondere die Zulassungsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark von Bedeutung. Diese ist für die Erteilung entsprechender Einzelbetriebserlaubnisse zuständig. Das Land Brandenburg sieht bereits ein allgemeines Verfahren zur Genehmigung zulassungsfreier Fahrzeuge wie Simson-Kleinkrafträdern vor.


Wer einen Reimport besitzt, sollte vor einer Fahrt mit 60 km/h zunächst klären, ob sein Fahrzeug entsprechend anerkannt werden kann und welche Unterlagen die Behörde dafür verlangt.


Simson-Kult lebt auch in Michendorf

Dass die DDR-Zweiräder auch in der Gemeinde Michendorf zahlreiche Anhänger haben, zeigte sich erst in diesem Sommer eindrucksvoll.


Am 20. Juni 2026 hatten die Simsonfreunde Stücken zu einem gemeinsamen Treffen eingeladen. Rund 150 Mopedfreunde kamen auf dem Platz hinter dem Fliederhof zusammen. Anschließend ging es auf eine gemeinsame Ausfahrt durch die Nuthe-Nieplitz-Region. Die Resonanz fiel so positiv aus, dass bereits eine Neuauflage für den 19. Juni 2027 angekündigt wurde.


Das Treffen zeigt, dass die Begeisterung für Simson auch Jahrzehnte nach dem Ende der DDR lebendig geblieben ist. Ob sich unter den Fahrzeugen der Teilnehmer auch Reimporte befanden, ist allerdings nicht bekannt.


Ein Stück DDR-Geschichte bleibt auf der Straße

Für die Simson-Szene bedeutet die neue Auslegung vor allem eines: Fahrzeuge, die einst für den Export gebaut wurden, erhalten eine neue Perspektive. Sie könnten für Käufer, Schrauber und Sammler interessanter werden.


Dabei geht es längst nicht nur um Geschwindigkeit. Die traditionsreichen Mopeds stehen für generationsübergreifende Begeisterung, technisches Geschick und ein Stück ostdeutscher Alltagsgeschichte.


Ob die neue Regelung auch in Brandenburg bald zu mehr legal mit 60 km/h fahrenden Simson-Reimporten führt, hängt nun von ihrer konkreten Umsetzung und den erforderlichen Einzelgenehmigungen ab. Der Bund hat den Weg jedenfalls freigemacht.

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