Geld für Michendorfs Vereine: Antragsfrist endet am 31. Oktober
Michendorf - Ein Kulturprojekt auf die Beine stellen, Heimatpflege betreiben oder Jung und Alt zusammenbringen: Wer für seine Vorhaben 2027 Unterstützung von der Gemeinde bekommen möchte, sollte jetzt die Anträge vorbereiten.
Bis zum 31. Oktober 2026 können Vereine Zuschüsse beantragen. Dabei kommt es auch auf das richtige Formular an: Alte Vordrucke und unvollständige Unterlagen werden bei der Vergabe nicht berücksichtigt.
Die Gemeinde weist auf zwei Fördermöglichkeiten hin: Zuschüsse zur Heimat- und Kulturpflege aus den sogenannten Ortsbeiratsmitteln sowie Förderungen nach der Kulturförderrichtlinie. Vereine können beide Wege nutzen und sowohl beim Ortsbeirat als auch im Rahmen der Kulturförderrichtlinie Mittel beantragen.
Drei Wege zur Kulturförderung
Für das kommende Jahr stehen innerhalb der Kulturförderrichtlinie drei Kategorien zur Auswahl:
Allgemeine Kulturförderung: Hier sind alle Kulturthemen möglich. Die Förderung hat eine Laufzeit von einem Jahr.
Thematische Kulturförderung: Unter dem Motto „Jung und Alt gemeinsam (generationsübergreifende Projekte)“ werden Vorhaben gefördert, die Menschen unterschiedlicher Generationen zusammenbringen. Das eingereichte Projekt muss zu diesem Thema passen. Auch hier beträgt die Laufzeit ein Jahr.
Konzeptförderung: Diese Kategorie umfasst drei Jahre, von 2027 bis 2029. Sie richtet sich an Träger, deren Projekte über mehrere Jahre zuverlässig in gleichbleibender, förderungswürdiger Qualität stattfinden und jährlich von der Gemeinde unterstützt werden sollen.
Damit richtet sich der Aufruf sowohl an Vereine mit einzelnen Vorhaben für 2027 als auch an Träger, die eine längerfristige Förderung ihrer bewährten Projekte anstreben.
5.000 Euro? Gemeinde dämpft Erwartungen
Bei der Antragshöhe gibt es Grenzen. Nach Angaben der Gemeinde dürfen je Zuwendungsempfänger höchstens 20 Prozent der gesamten Mittel beantragt werden, die in einem Haushaltsjahr für die Kulturförderung zur Verfügung stehen. Als aktuellen Höchstbetrag nennt die Verwaltung 5.000 Euro je Förderkategorie.
Allerdings macht sie zugleich deutlich: Angesichts der Vielzahl an Vereinen und des Ziels einer gleichberechtigten Förderung aller Antragsteller seien so hohe Summen kaum umsetzbar. Vereine sollen dies bereits bei ihrer Antragstellung berücksichtigen. Der genannte Höchstbetrag ist somit keine Zusage für eine Förderung in dieser Höhe.
Falsches Formular – keine Berücksichtigung
Besonders genau sollten Antragsteller bei den Unterlagen hinsehen. Verwendet werden muss das aktuelle Antragsformular. Es steht im Online-Serviceportal unter der Dienstleistung „Kulturprojekte, Förderung“ zum Download bereit.
Zum vollständigen Antrag gehört auch ein Kosten- und Finanzplan. Die Gemeinde kündigt ausdrücklich an, dass unvollständige Anträge oder alte Formularvordrucke bei der Fördermittelvergabe nicht berücksichtigt werden.
Für Vereine heißt das: Vor dem Einreichen prüfen, ob der aktuelle Vordruck verwendet wurde, alle Angaben vollständig sind und der Kosten- und Finanzplan beigefügt ist. Die Frist für die Anträge für 2027 endet am 31. Oktober 2026.





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