top of page

Michendöner 2026: Die Michendorfer Döner-Wahl geht in die zweite Runde

Michendorf - Nach der erfolgreichen Premiere im vergangenen Jahr startet der Wettbewerb nun zum zweiten Mal: Die Michendorfer Rundschau sucht den Michendöner 2026. Wieder entscheiden allein die Kunden, welcher Betrieb den Titel tragen darf.


2025 war die Resonanz enorm: Über 2.000 abgegebene Stimmen, ein Herzschlagfinale mit nur vier Stimmen Unterschied zwischen Platz eins und zwei – ein deutliches Zeichen dafür, wie stark die Identifikation mit der lokalen Gastronomie ist. Genau daran knüpft die zweite Auflage nun an.


Vier Betriebe stellen sich erneut dem Votum

Wie im Vorjahr treten wieder dieselben vier Imbisse an:

  • Döneria, Potsdamer Straße 66

  • Michendorfer Döner und Burgerhaus, Potsdamer Straße 39

  • Gemüse Döner Kebab Pizza Pick, Potsdamer Straße 48

  • Kebab Time, Straße des Friedens 74


Titelverteidiger ist das Michendorfer Döner und Burgerhaus. Doch angesichts der knappen Abstände im vergangenen Jahr dürfte klar sein: Eine erneute Entscheidung könnte wieder denkbar eng ausfallen.


Abstimmung bis Ende April

Die Wahl ist eine reine Publikumsabstimmung. Eine Jury gibt es nicht. Jede Stimme zählt gleich.

Abgestimmt werden kann ab sofort online unter:


Die Teilnahme ist anonym möglich. Die Abstimmungsphase läuft bis zum 30. April 2026. Die Bekanntgabe des Gewinners erfolgt Anfang Mai.


Mehr als nur Fast Food

Mit Aktionen wie „Michendöner“ oder „Michenpizza" möchte die Michendorfer Rundschau nicht nur einen Sieger küren, sondern die Vielfalt der lokalen Gastronomie sichtbar machen. Dönerläden sind in vielen Ortsteilen feste Treffpunkte – nach der Schule, nach dem Sport oder in der Mittagspause.


Schon im vergangenen Jahr nutzten viele Bürgerinnen und Bürger die Aktion, um bewusst mehrere Betriebe zu testen. Die zweite Auflage soll diesen Austausch erneut fördern – und zugleich ein Zeichen für die Unterstützung regionaler Unternehmen setzen.


Nun liegt die Entscheidung wieder bei der Michendorfer Community:

Kommentare


Logo (57).png
  • Instagram
  • Facebook
  • X
  • LinkedIn

Gemäß § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen, da unser Unternehmen der Kleinunternehmerregelung unterliegt.

© 2025 Michendorfer Rundschau | Gosciniak & Bettermann Ads & Publishing GbR

bottom of page