Hat die Gemeinde Facebook-Nutzer blockiert?
- Oliver Bettermann

- vor 23 Stunden
- 1 Min. Lesezeit
Michendorf - Darf eine Gemeindeverwaltung Bürgerinnen und Bürger von ihrer offiziellen Facebook-Seite ausschließen? Genau diese Frage sorgt aktuell für Diskussionen in Michendorf.
Auslöser sind öffentlich einsehbare Beiträge auf Facebook, in denen Nutzer angeben, von der offiziellen Seite der Gemeinde Michendorf blockiert worden zu sein. Diese Angaben ließen sich bisher nicht unabhängig bestätigen.
Strenge rechtliche Maßstäbe
Rechtlich ist die Lage sensibel. Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. weist darauf hin, dass staatliche Stellen – und damit auch Kommunen – bei der Nutzung sozialer Medien an Grundrechte gebunden seien.
Wörtlich heißt es dort, eine Gemeindeverwaltung dürfe Nutzer „nur in sehr engen Ausnahmefällen aussperren oder blockieren“. Aufgrund der Bindung an die Meinungsfreiheit sowie an den Gleichbehandlungsgrundsatz sei ein willkürliches Blockieren unzulässig.
Ob diese Maßstäbe im vorliegenden Fall berührt sind, ist derzeit offen. Ebenso unklar ist, ob es sich um eine vollständige Blockierung, eine temporäre Einschränkung oder um eine technische Fehlfunktion handelt.
Die Verwaltung schweigt zu den Vorwürfen
Bisher gibt es keine Stellungnahme der Gemeindeverwaltung zu den Beiträgen. Auch eine schriftliche Anfrage der MIR blieb bisher unbeantwortet.
Unter anderem baten wir um Stellungnahme, ob und wenn ja aus welchem Grund eine Blockierung erfolgt sei.
Sollte eine Antwort nachgereicht werden, wird diese selbstverständlich ergänzt.
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