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Was sich 2027 in der gesetzlichen Krankenversicherung verändert – und warum Sie das als Patientin merken könnten

vor 6 Stunden
3 Min. Lesezeit

Gastbeitrag - Haben Sie schon vom GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gehört?


Vermutlich nicht.


Der Name klingt auch eher nach Verwaltung als nach etwas, das den eigenen nächsten Arzttermin betrifft.


Genau das wird sich 2027 allerdings ändern.


Das Gesetz ist bereits beschlossen und große Teile davon treten zum 1. Januar 2027 in Kraft. Ziel der Bundesregierung ist es, die stark steigenden Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen und die Beiträge möglichst stabil zu halten.


Das klingt zunächst vernünftig.


Die entscheidende Frage ist aber: Wo wird gespart?


Und da wird es für Patientinnen interessant.


Ab 2027 verändert sich die Vergütung vieler Leistungen in den Kassenarztpraxen deutlich.


Bislang wurden bestimmte Untersuchungen und zusätzliche akute Termine außerhalb des normalen Praxisbudgets vergütet. Dazu gehörten beispielsweise kurzfristig über Terminservicestellen vermittelte Termine, offene Sprechstunden und verschiedene Früherkennungsleistungen wie die gynäkologische Krebsvorsorge und die Mutterschaftsvorsorge.


Ein großer Teil dieser Sondervergütungen fällt nun weg oder wird wieder in begrenzte Budgets überführt.


Das ist mehr als eine technische Änderung im Abrechnungssystem.


Eine Praxis hat Personal, Räume, Geräte und laufende Kosten. Wenn zusätzliche Untersuchungen oder zusätzliche Patientinnen nicht entsprechend zusätzlich finanziert werden, wird irgendwann die Frage entstehen, wie viele Termine eine Praxis wirtschaftlich überhaupt noch anbieten kann.


Genau davor warnen die ärztlichen Berufsverbände seit Monaten.


Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und Facharztverbände gehen davon aus, dass aufgrund der neuen Finanzierung bundesweit bis zu rund 46 Millionen ambulante Behandlungsfälle pro Jahr nicht mehr ausreichend finanziert werden könnten. Davon knapp 4 Millionen Termine alleine in der Frauenheilkunde.


Wenn zusätzliche Leistungen für Praxen wirtschaftlich immer schwieriger werden, werden weniger zusätzliche Termine angeboten. Sprechstunden werden knapper und die Wartezeit auf Termine wird deutlich steigen.


Gerade für gesetzlich Versicherte könnte sich das bemerkbar machen.


Für uns Frauenärzte ist das besonders relevant.


In der Gynäkologie geht es eben nicht nur um Termine, die man problemlos um einige Monate verschieben kann.


Patientinnen kommen mit Blutungsstörungen, Schmerzen, auffälligen Befunden, Beschwerden in den Wechseljahren, Schwangerschaften oder einem plötzlich auftretenden Problem.


Wie sollen diese Patientinnen behandelt werden, wenn es so viele Termine im neuen Jahr gibt, die nicht finanziert sind?


Was passiert mit den Vorsorgeuntersuchungen?


Auch hier muss man genau formulieren.


Vorsorgeuntersuchungen werden nicht einfach abgeschafft.


Aber bisher extrabudgetär vergütete Früherkennungsleistungen werden wieder in die begrenzte Gesamtvergütung der Arztpraxen überführt.


Das bedeutet: Die Untersuchung bleibt grundsätzlich eine Kassenleistung, aber die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Praxis verändern sich und es kann nur eine bestimmte Anzahl von Vorsorgeuntersuchungen pro Quartal durchgeführt werden.


Die Sparmaßnahmen betreffen nicht nur Ärzte und Praxen.


Auch Versicherte werden stärker beteiligt.


Die gesetzlichen Zuzahlungen für Medikamente werden ab 2027 angehoben. Die bisherigen Grenzen von mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro steigen beispielsweise auf 7,50 beziehungsweise 15 Euro.


Auch bei der Familienversicherung gibt es Veränderungen.


Sie wird – anders als teilweise behauptet – nicht abgeschafft.


Kinder und verschiedene weitere Personengruppen können weiterhin beitragsfrei familienversichert bleiben. Für bestimmte mitversicherte Ehe- und Lebenspartner wird allerdings künftig ein zusätzlicher Beitrag erhoben.


Ich arbeite seit vielen Jahren in der kassenärztlichen Versorgung in Berlin Wedding.


Deshalb weiß ich sehr genau, was Budgetierung im Praxisalltag bedeutet.


Das Problem ist selten, dass Ärzte ihre Patientinnen nicht behandeln wollen.


Das Problem ist irgendwann schlicht, dass eine Praxis nicht unbegrenzt zusätzliche Termine, Personal und Leistungen finanzieren kann, wenn diese Leistungen nicht entsprechend vergütet werden.


Und deshalb sehe ich die Entwicklung für 2027 sehr kritisch.


Man kann über die Finanzierung unseres Gesundheitssystems diskutieren – und man muss es vermutlich sogar.


Aber Einsparungen in der ambulanten Versorgung bleiben nicht abstrakt.


Am Ende sitzen dort Menschen, die einen Arzttermin brauchen.


Für meine Privatpraxis in Wilhelmshorst bedeutet das zunächst einmal:


Wir werden unsere Terminstruktur auch 2027 bewusst flexibel halten.


Wir möchten Patientinnen weiterhin die Möglichkeit geben, zeitnah einen Termin zu bekommen – auch dann, wenn in der regulären kassenärztlichen Versorgung lange Wartezeiten entstehen.


Dabei behandeln wir selbstverständlich auch gesetzlich versicherte Patientinnen als Selbstzahlerinnen.


Mir ist wichtig, dass diese Möglichkeit bezahlbar bleibt.


Eine Privatpraxis sollte aus meiner Sicht keine Versorgung ausschließlich für eine kleine Gruppe sein, sondern auch eine Alternative für Patientinnen, die ein medizinisches Anliegen zeitnah abklären möchten und dafür bereit sind, die Untersuchung selbst zu bezahlen.


Deshalb versuchen wir, unsere Kosten für gesetzlich Versicherte weiterhin transparent und vernünftig zu halten.


Viele Patientinnen arbeiten selbst und können nicht einfach mitten am Vormittag zu einem Arzttermin kommen.


Deshalb bieten wir Termine am Mittwochnachmittag und Samstagvormittag an.


Termine können über Doctolib, telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.


Aktuell haben wir noch Kapazitäten und werden unsere Terminplanung dort anpassen, wo wir merken, dass die Nachfrage steigt.


Denn eines sollte sich trotz aller gesundheitspolitischen Veränderungen nicht ändern:


Wenn eine Frau Beschwerden hat oder etwas medizinisch abklären lassen möchte, sollte sie nicht monatelang auf Gewissheit warten müssen.


Dr. med. Marcus Fischdick

Privatpraxis Wilhelmshorst

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