Wasserschutzgebiet in Wildenbruch geplant: Bürger können Stellung nehmen
- Oliver Bettermann

- 5. Mai
- 1 Min. Lesezeit
Wildenbruch – Es geht um nicht weniger als den Schutz des Trinkwassers vor der eigenen Haustür: Für das Wasserwerk in Bergheide soll ein neues Wasserschutzgebiet festgelegt werden.
Jetzt startet das offizielle Anhörungsverfahren – und die Bürger können sich einbringen.
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark führt das Verfahren vom 11. Mai bis 19. Juni 2026 durch.
Zuständig ist die untere Wasserbehörde. Betroffen ist auch das Gemeindegebiet von Michendorf, insbesondere der Ortsteil Wildenbruch.
Was jetzt wichtig wird
Die Gemeinde selbst macht deutlich: Sie ist nicht Verfasser der Unterlagen, sondern veröffentlicht den Hinweis lediglich ergänzend. Sämtliche Inhalte stammen vom Landkreis als zuständiger Behörde.
Für die Bürger bedeutet das konkret:Wer sich informieren oder Einwände prüfen möchte, muss sich auf die offiziellen Unterlagen des Landkreises stützen.
Diese sind:
online über die Bekanntmachung einsehbar
vor Ort während der Auslegungsfrist in der Gemeindeverwaltung verfügbar
Damit beginnt eine Phase, in der Hinweise, Bedenken oder Anregungen eine Rolle spielen können – ein klassischer Bestandteil solcher Planungsverfahren.
Warum das Thema sensibel ist
Wasserschutzgebiete sind kein Detailthema. Sie greifen oft tief in bestehende Nutzungen ein:
Einschränkungen für Landwirtschaft oder Bauvorhaben
Vorgaben für Grundstückseigentümer
langfristige Auswirkungen auf Entwicklungsmöglichkeiten im Ort
Gleichzeitig geht es um ein zentrales öffentliches Gut: sauberes Trinkwasser.
Genau deshalb sind solche Verfahren rechtlich streng geregelt – und setzen bewusst auf Beteiligung.
Blick in die Unterlagen lohnt sich
Ob und wie stark einzelne Grundstücke oder Flächen betroffen sind, ergibt sich erst aus den Detailkarten und Festsetzungen. Wer im Umfeld von Bergheide lebt oder Flächen nutzt, sollte die Unterlagen genau prüfen.
Die Frist bis zum 19. Juni ist dabei entscheidend: Danach fließen neue Einwände nur noch eingeschränkt in das Verfahren ein.




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