Bis zu 50.000 Euro für Falsch-Gießen: Was jetzt in Michendorf gilt
- Oliver Bettermann

- vor 4 Tagen
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Michendorf - Der Rasen ist gelb, die Beete hängen durch, die Regentonne ist längst leer – und jetzt wird auch noch das Gießen zur Rechtsfrage. Wegen der anhaltenden Trockenheit hat der Landkreis Potsdam-Mittelmark die Wasserentnahme eingeschränkt.
Wer gegen die neuen Regeln verstößt, riskiert ein Bußgeld. Im schlimmsten Fall können nach Angaben des Landkreises bis zu 50.000 Euro fällig werden. Die Einschränkungen gelten kreisweit – und damit auch in Michendorf, Wilhelmshorst, Langerwisch, Wildenbruch, Stücken und Fresdorf.
Für viele Grundstücksbesitzer heißt das: Der Garten darf nicht mehr einfach so bewässert werden, wann und womit man will. Besonders private Brunnen und Pumpen geraten jetzt in den Blick.
Schluss mit Pumpen aus Bach und See
Die wichtigste Regel zuerst: Wasser aus Flüssen, Bächen, Seen und anderen oberirdischen Gewässern darf nicht mehr mit Pumpen zur Bewässerung entnommen werden. Wer also bisher Wasser aus einem Gewässer genutzt hat, um Beete, Rasen oder Bäume zu versorgen, muss umplanen.
Der Landkreis begründet die Einschränkungen mit der angespannten Wasserlage.
Die Durchflussmengen zahlreicher Gewässer lägen deutlich unter den für diese Jahreszeit üblichen Werten. Auch Seen und Grundwasserstände seien betroffen. Genannt werden unter anderem Havel, Nuthe, Nieplitz, Plane und Buckau.
Das klingt weit weg – betrifft Michendorf aber ganz konkret. Denn auch hier gehören große Gärten, alte Bäume, trockene Böden und private Brunnen zum Alltag vieler Haushalte.
Brunnen ja – aber nicht tagsüber
Auch wer einen eigenen Gartenbrunnen hat, darf nicht mehr rund um die Uhr gießen.
Die Bewässerung von Grün- und Gartenflächen mit Brunnenwasser ist täglich zwischen 8 und 20 Uhr untersagt.
Heißt praktisch: Tagsüber bleibt der Brunnen aus. Gegossen werden darf nur noch abends, nachts oder am frühen Morgen. Genau dann ist es ohnehin sinnvoller – weil weniger Wasser sofort in der Sommerhitze verdunstet.
Für viele Michendorfer dürfte das die eigentliche Alltagsregel sein: Wer seine Tomaten, Hortensien oder jungen Obstbäume retten will, muss künftig früher raus oder später ran.
Es geht nicht nur um schönen Rasen
Natürlich ist ein brauner Rasen kein Weltuntergang. Aber die neue Regel zeigt: Wasser wird auch in Michendorf wieder zur ernsten Sommerfrage.
In trockenen Wochen steigt der Verbrauch deutlich. Viele Grundstücke werden regelmäßig gewässert, Pumpen laufen, Beete und Pools brauchen Nachschub. Was für den einzelnen Garten verständlich ist, summiert sich in der Fläche.
Der Landkreis warnt deshalb: Durch Pumpen können in kurzer Zeit große Wassermengen entnommen werden. Gleichzeitig fehlten Regen und ausreichende Grundwasserneubildung, um diese Verluste auszugleichen.
Trinkwasser bleibt erlaubt
Nicht betroffen sind laut Landkreis bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse zur Wasserentnahme. Auch die Nutzung des öffentlichen Trinkwassernetzes bleibt grundsätzlich zulässig, solange die zuständigen Wasserversorger keine eigenen Einschränkungen erlassen - eine solche liegt nach Informationen der Redaktion bisher aber noch nicht vor.
Trotzdem ist die Botschaft klar: Wasser sparen ist keine freundliche Sommerempfehlung mehr, sondern wird zunehmend zur Pflichtfrage. Wer gießen muss, sollte gezielt gießen: nicht den Gehweg, nicht den halben Rasen, sondern dort, wo Pflanzen wirklich Wasser brauchen.
Bis Ende September
Die Einschränkungen gelten zunächst bis zum 30. September 2026. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Nach Angaben des Landkreises drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
Für Michendorf bedeutet das: Der Gartenschlauch bleibt tagsüber besser liegen.
Wer seinen Garten durch den Sommer bringen will, braucht jetzt nicht nur Wasser, sondern auch Timing. Und vielleicht ist genau das die neue Sommerregel: Erst Feierabend, dann Gießkanne.




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