Fast 1 Mio. Risiko für Michendorf
- Redaktion
- 10. Apr.
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Michendorf - Auf die Gemeinde Michendorf kommt möglicherweise eine zusätzliche Haushaltsbelastung in hoher sechsstelliger Höhe zu. Nach Informationen aus dem Finanzausschuss der Gemeinde könnte das geplante Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026 des Landes Brandenburg für Michendorf ein bislang unberücksichtigtes Risiko von rund 930.000 Euro bedeuten. Diese Summe wäre im Haushalt 2025 nicht eingeplant – und käme zu einer ohnehin angespannten Finanzlage hinzu.
Kern des Problems ist ein Gesetzentwurf der Landesregierung, mit dem der Familienleistungsausgleich gemäß § 17 des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes ersatzlos gestrichen und der kommunale Anteil an der Umsatzsteuer vollständig dem Land zugeschlagen werden soll. Künftig sollen sich die Kommunen mit einer Verbundquote von 22,43 Prozent begnügen. Nach Angaben aus einem Brandbrief mehrerer Brandenburger Amtsverwaltungen würde dies die Städte und Gemeinden im Land jährlich rund 150 Millionen Euro kosten.
Besonders kritisch: Die Gesetzesänderung soll bereits rückwirkend das laufende Haushaltsjahr betreffen. Zahlreiche Kommunen, darunter auch das Amt Brück im Landkreis Potsdam-Mittelmark, haben deshalb bereits mit einem gemeinsamen Schreiben an Landtag und Landesregierung protestiert. In dem Papier ist von „verheerenden Auswirkungen“ auf die Haushalte und die kommunale Selbstverwaltung die Rede. Für die Gemeinden des Amtes Brück wird im Jahr 2025 mit einem Einnahmeverlust von insgesamt über 530.000 Euro gerechnet. Auch in Michendorf wird der drohende Einnahmeausfall als potenziell gravierend eingeschätzt.
Die Haushaltssituation der Gemeinde ist bereits ohne das neue Gesetz angespannt. Der im November 2024 beschlossene Haushaltsplan 2025/2026 sah ursprünglich einen Überschuss von 975.800 Euro vor. Die Kämmerin der Gemeinde hat allerdings bereits im März erklärt, dass dieser Überschuss aus heutiger Sicht nicht eintreten werde.
Tatsächlich verzeichnete der laufende Haushalt zum Stichtag 28. Februar 2025 ein negatives ordentliches Ergebnis in Höhe von rund 4,52 Millionen Euro. Die Verwaltung führt dies unter anderem auf geringere Einnahmen bei den Schlüsselzuweisungen des Landes (rund 664.000 Euro weniger) und beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer (rund 375.000 Euro weniger) zurück. Zusätzlich ist ein geplanter Grundstücksverkauf im Umfang von einer Million Euro bislang nicht realisiert worden.
Die Gemeinde hat daher bereits erste Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung ergriffen. Ausgaben wurden zurückgestellt und freie Mittel gesperrt. Die Kämmerei hat zudem ein internes Kontrollsystem zur laufenden Haushaltsüberwachung aufgebaut. Dennoch ergibt sich auch auf der Ausgabenseite ein erhebliches Risiko: Für das Haushaltsjahr 2025 sind investive Auszahlungen von fast 18,8 Millionen Euro vorgesehen.
Der Zahlungsmittelbestand der Gemeinde wird sich voraussichtlich drastisch reduzieren. Während zum Jahresbeginn 2025 noch rund 5,2 Millionen Euro verfügbar waren, rechnet die Verwaltung bis Jahresende – unter planmäßigen Bedingungen – mit einem negativen Kassenstand von rund 1,98 Millionen Euro. Selbst wenn zurückgestellte Investitionen und verspätete Kreditaufnahmen aus 2024 berücksichtigt werden, wird der Bestand laut Informationen aus Gemeindevertreterkreisen und unter Risikoberücksichtigung voraussichtlich bei rund minus 826.000 Euro liegen.
Sollte das Brandenburger Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026 wie geplant in Kraft treten, würde sich dieser Fehlbetrag möglicherweise noch deutlich erhöhen. Die zusätzlichen Belastungen von bis zu 930.000 Euro würden direkt auf eine bereits kritische Haushaltslage treffen. Die Verwaltung müsste dann kurzfristig mit einem Nachtragshaushalt oder einer Haushaltssperre reagieren.
Auch andere Kommunen im Land Brandenburg stehen unter Druck. Im Amt Brück betrifft der zu erwartende Einnahmeverlust unter anderem die Stadt Brück (175.500 Euro), die Gemeinde Borkheide (120.200 Euro) und Borkwalde (94.770 Euro). Drei der sechs Gemeinden im Amt unterliegen bereits einem Haushaltssicherungskonzept. Mindestens zwei weitere könnten nach derzeitiger Prognose hinzukommen.
Die Landesregierung strebt eine zügige Umsetzung des Gesetzes an. In den Kommunen dies mit großer Sorge erwartet. Die Finanzverantwortlichen in Michendorf und anderswo hoffen nun, dass das Gesetz noch einmal überarbeitet oder zumindest in seiner Wirkung abgeschwächt wird – um die kommunale Handlungsfähigkeit zu erhalten.
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