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Frist läuft ab: Hunde in Michendorf müssen bis 31. Mai gemeldet werden

Michendorf - Hundehalter in der Gemeinde Michendorf müssen jetzt handeln. Wer seinen Vierbeiner bislang noch nicht ordnungsbehördlich angemeldet hat, kann dies noch bis zum 31. Mai 2026 schriftlich beim Ordnungsdienst der Gemeinde nachholen.


Hintergrund ist die neue Hundehalterverordnung. Seit dem 1. Juli 2024 müssen alle Hunde gemeldet werden – unabhängig von Größe, Gewicht oder Rasse. Ebenfalls vorgeschrieben ist seitdem die Kennzeichnung per Mikrochip.


Anmeldung

Für die Anmeldung benötigt die Gemeinde unter anderem Name und Anschrift der Halter, Angaben zu Rasse, Alter, Fellfarbe, Geschlecht und Name des Hundes sowie die Transpondernummer des Mikrochips.


Auch der Beginn der Hundehaltung und die Frage, ob es sich um einen Erst- oder Zweithund handelt, müssen angegeben werden.


Die Nachmeldung kann per E-Mail an ordnung@michendorf.de oder per Post an die Gemeinde Michendorf, Sachbereich Ordnung, Richard-Muth-Platz 1, 14552 Michendorf erfolgen.


Ein Formular steht im Online-Serviceportal der Gemeinde bereit.


Wer die Frist verstreichen lässt, muss mit ordnungsbehördlichen Konsequenzen rechnen.

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