Gartenfeuer in Michendorf: Was wirklich erlaubt ist – und was teuer werden kann
- Oliver Bettermann

- vor 2 Tagen
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Michendorf - Mit den ersten wärmeren Tagen zieht es viele Michendorfer wieder in den Garten. Hecken werden geschnitten, Beete vorbereitet, Äste gesammelt. Doch was für manche nach einem harmlosen Gartenfeuer aussieht, ist rechtlich oft alles andere als unproblematisch.
Die Gemeindeverwaltung erinnert jetzt daran, dass das Verbrennen im Freien nur in sehr engen Grenzen zulässig ist. Die Hinweise wurden am 17. März 2026 auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht. Die Gemeindeverwaltung mahnt zum Start der Gartensaison:
Wer Grünschnitt, Laub oder andere Abfälle verbrennt, riskiert Ärger mit dem Ordnungsamt und empfindliche Bußgelder.
Nur kleines Holzfeuer ist erlaubt
Erlaubt ist im Freien grundsätzlich nur das Verbrennen von naturbelassenem, trockenem Holz. Dazu zählen etwa Holzscheite, kurze Äste, Reisig, Zapfen oder Holzbriketts. Genehmigungsfrei bleibt ein solches Feuer aber nur dann, wenn es klein ist:
Der Holzhaufen darf nach Angaben der Gemeinde weder höher noch breiter als ein Meter sein. Für größere Feuer, etwa Brauchtums- oder Osterfeuer, ist eine Ausnahmegenehmigung beim Rathaus im Sachbereich Ordnung erforderlich.
Laub, Grünschnitt und Gartenabfälle bleiben tabu
Klar ist laut Gemeindeverwaltung auch: Gartenabfälle dürfen in aller Regel nicht verbrannt werden. Das betrifft unter anderem Laub, Grünschnitt und sonstige pflanzliche Abfälle aus Haushalt und Garten.
Die Verwaltung verweist dabei auf mehrere Rechtsgrundlagen, darunter das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Landesimmissionsschutzgesetz Brandenburg und die Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung. Wer trotzdem zum Feuerzeug greift, handelt schnell ordnungswidrig.
Für Bürger gibt es stattdessen mehrere legale Wege der Entsorgung: kompostieren, die Biotonne nutzen, Grünabfallsäcke verwenden oder die Abfälle bei den Wertstoffhöfen entsorgen. Auch darauf weist die Gemeinde ausdrücklich hin.
Besonders heikel in Waldnähe
Zusätzliche Vorsicht ist in Waldnähe geboten. Nach dem brandenburgischen Waldgesetz ist offenes Feuer im Wald oder in einem Abstand von weniger als 50 Metern zum Waldrand verboten.
Gerade in einer waldreichen Gemeinde wie Michendorf ist das für viele Grundstücke und Siedlungsränder ein wichtiger Punkt.
Kontrollen angekündigt
Die Verwaltung kündigt an, dass der Sachbereich Ordnung in den kommenden Wochen verstärkt kontrollieren werde. Verstöße könnten mit teils empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
Um Missverständnisse zu vermeiden, empfiehlt die Gemeinde zudem, auch zulässige Feuer vorsorglich beim Rathaus anzuzeigen.
Klare Botschaft zum Saisonstart
Die Botschaft der Verwaltung ist eindeutig: Ein gemütliches kleines Holzfeuer kann erlaubt sein – das Entsorgen von Gartenabfällen per Flamme dagegen nicht. Wer jetzt im Frühling im Garten aufräumt, sollte deshalb genau hinschauen, was auf dem Feuer landet.
Sonst wird aus dem ersten Frühlingsabend im Freien schnell ein Fall für das Ordnungsamt.
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