Geflügelpest breitet sich rasant aus – Landkreis zieht die Notbremse!
- MIR-Redaktion

- vor 7 Tagen
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Bad Belzig - Seit dem 29. Oktober gilt im gesamten Landkreis Potsdam-Mittelmark Stallpflicht für Geflügel. Damit reagiert der Kreis auf den Ausbruch der hochgefährlichen Vogelgrippe (H5N1), die sich in den vergangenen Wochen rasant verbreitet hat. Jetzt heißt es: Alle Hühner, Enten und Gänse müssen unter Dach!
Die neue Tierseuchenallgemeinverfügung trat am 28. Oktober in Kraft und gilt für jeden Geflügelhalter – vom großen Betrieb bis zum privaten Hühnerfreund. Wer Geflügel hält, muss seine Tiere ab sofort in geschlossenen Ställen oder unter einer gesicherten Überdachung halten. Offene Freilandhaltung ist tabu. Auch Geflügelausstellungen, -märkte und ähnliche Veranstaltungen sind verboten. Wer sich nicht daran hält, riskiert Bußgelder von bis zu 30.000 Euro.
Der Landkreis begründet die drastische Maßnahme mit der flächendeckenden Viruszirkulation. Das gefährliche H5N1-Virus wurde inzwischen bei Wildvögeln und in mehreren Geflügelhaltungen nachgewiesen. Bereits am 20. Oktober kam es in einem Putenmastbetrieb in Weseram (Amt Beetzsee) zu einem massiven Ausbruch. Rund 6.200 Tiere mussten getötet werden.
Die Lage sei ernst, heißt es aus dem Veterinäramt: Nur eine konsequente Stallpflicht könne verhindern, dass sich die Krankheit weiter ausbreitet. Potsdam-Mittelmark gilt wegen seiner zahlreichen Seen, Flüsse und Feuchtgebiete als Hochrisikogebiet – ein Paradies für Wildvögel, die das Virus verbreiten.
Das Friedrich-Loeffler-Institut, Deutschlands Referenzlabor für Tierseuchen, schätzt das Risiko einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest bundesweit als hoch ein. Die Behörde spricht von einer „anhaltend hohen Viruslast“ in der Wildvogelpopulation.
Auch die Politik ruft zum Mitziehen auf. Die CDU Potsdam-Mittelmark appellierte an alle Tierhalter: „Bitte schützt eure Tiere und haltet euch an die Vorgaben des Veterinäramtes. So helfen wir gemeinsam, die Geflügelpest einzudämmen und unsere Bestände zu schützen.“ Auch die SPD Kreistagsfraktion unterstützt die Maßnahme und verweist auf die Bedeutung für Tierwohl und regionale Ernährungssicherheit.
Für die Geflügelhalter bedeutet die Stallpflicht zusätzliche Arbeit, aber vor allem Sicherheit und sie soll nur so lange gelten, wie die Gefahr akut ist. Ausnahmen können nur in besonderen Fällen beantragt werden – schriftlich beim Veterinäramt des Landkreises.
Wichtig: Tote oder geschwächte Wildvögel dürfen auf keinen Fall angefasst werden! Funde sollen sofort gemeldet werden – telefonisch unter 03381 533271 oder per E-Mail an vetamt@potsdam-mittelmark.de.
Die komplette Allgemeinverfügung sowie weitere Informationen sind auf der Website des Landkreises unter www.potsdam-mittelmark.de abrufbar.




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