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Neue Stellplatzsatzung: Ordnung ja – aber zu welchem Preis?

Michendorf - Nach offiziellen Angaben geht es um nichts Geringeres als „Ordnung im ruhenden Verkehr“ und die „Vermeidung von wildem Parken“. So steht es im Entwurf der neuen Stellplatzsatzung der Gemeinde Michendorf. Sie soll klare Regeln schaffen, für Bauherren, Investoren und Bürger. Doch während die Verwaltung auf Struktur, wächst die Sorge, dass am Ende vor allem eines herauskommt: mehr Bürokratie – und höhere Kosten.


Der Entwurf regelt detailliert, wie viele Stellplätze und Fahrradabstellplätze bei Neubauten und Nutzungsänderungen nachgewiesen werden müssen. Grundlage ist eine umfangreiche Richtzahlenliste, die jede Nutzung – vom Einfamilienhaus bis zur Werkstatt – erfasst. Ziel laut Verwaltung: ein geordnetes Parksystem und Förderung der Elektromobilität.


Was technisch klingt, kann in der Praxis teuer werden. Nach einer Beispielrechnung im Entwurf würde ein nicht gebauter Pkw-Stellplatz rund 12.000 Euro Ablöse kosten, ein Fahrradplatz etwa 1.674 Euro. Das sind Rechenbeispiele, keine festen Beträge – doch sie zeigen, wohin die Reise gehen könnte.


Für Bauherren und Betriebe wären das Summen, die schnell ins Gewicht fallen. Wer nicht genug Fläche auf dem eigenen Grundstück hat, muss die Ablöse zahlen – und bekommt dafür keinen realen Stellplatz. Eine kleine Firma mit zehn Beschäftigten müsste nach der Richtzahlenliste fünf Stellplätze nachweisen oder ablösen – das wären rechnerisch bis zu 60.000 Euro. Für Handwerker, Gastronomen oder Familien, die knapp kalkulieren, eine spürbare Belastung.


Auch technisch wird’s anspruchsvoll: Neubauten mit mehr als zehn Stellplätzen sollen künftig so vorbereitet werden, dass jeder einzelne Platz mit Stromanschlüssen für Elektrofahrzeuge nachrüstbar ist. Das ist vorausschauend – aber teuer. Beleuchtung, Kabel, Leerrohre, Tiefbau: das summiert sich. Fahrradabstellplätze müssen künftig standsicher, barrierefrei und für Lastenräder geeignet sein. Wer also baut, zahlt – selbst wenn er kein Auto besitzt.


Offiziell heißt es, die Regelung solle den Verkehr entlasten und die Elektromobilität fördern. Kritiker sagen, sie belaste vor allem jene, die investieren oder modernisieren wollen. Der Entwurf sieht vor, dass Bauherren mit Car-Sharing-Konzepten Stellplätze einsparen können – bis zu drei pro dauerhaft bereitgestelltem Fahrzeug. Eine gute Idee, wenn es solche Angebote in Michendorf tatsächlich gäbe.


Die Satzung folgt einem Trend, der in vielen Kommunen zu beobachten ist: immer mehr Vorschriften, immer weniger Spielraum. Genau hier kommt das ins Spiel, was unter anderem die oppositionelle CDU bereits zu vergangenen Kommunalwahl in Ihrem Programm betonte – weniger Hürden, mehr Eigenverantwortung, wirtschaftsfreundliche Lösungen. Eine Stellplatzsatzung, die zwar Ordnung schafft, aber gleichzeitig Bauherren, Familien und Mittelständler mit zusätzlichen Kosten belegt, steht diesem Anspruch im Weg.


Hinzu kommt: Jeder Stellplatz beansprucht im Entwurf rund 21 m² Fläche. Wer sie nicht hat, verliert bebaubare Fläche und zahlt zusätzlich Ablöse. Damit wird Bauen auf kleinen Grundstücken noch schwieriger.


Die Gemeindevertretung hat den Entwurf Mitte Oktober gebilligt und die öffentliche Beteiligung beschlossen. Bürgerinnen, Unternehmen und Träger öffentlicher Belange haben nun einen Monat Zeit, ihre Stellungnahmen einzureichen. Die Verwaltung verspricht Transparenz. Doch entscheidend wird sein, ob die Hinweise aus der Bevölkerung auch wirklich gehört werden – oder ob der Entwurf unverändert durchgewunken wird.


Fakt ist: Eine Stellplatzsatzung kann ein Werkzeug für Ordnung und Zukunft sein. Sie kann aber auch zum Hemmschuh für Investitionen werden.

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