Gottesdienste Anfang August: Gebet für den Frieden in Michendorf
Michendorf/Wilhelmshorst - Es stehen mehrere Heilige Messen, eine Marienandacht, eine Vesper, die Eucharistische Anbetung sowie zum Abschluss ein Taizégebet für den Frieden auf dem Programm.
Sonntagsmesse in Michendorf
Am Sonntag, 2. August, wird um 11 Uhr eine Heilige Messe in Michendorf gefeiert. Gottesdienstort ist die Kapelle St. Josef in der Langerwischer Straße. Am darauffolgenden Sonntag, 9. August, beginnt die Heilige Messe ebenfalls um 11 Uhr.
Ein weiterer Termin folgt am Sonntagabend: Um 18 Uhr ist in Michendorf ein Taizégebet für den Frieden vorgesehen. Damit endet die in der aktuellen Ordnung veröffentlichte Gottesdienstwoche mit einem besonderen Gebetsangebot.
Messe mit Vesper und Anbetung
Auch unter der Woche gibt es Termine in Michendorf. Am Mittwoch, 5. August, beginnt um 18 Uhr eine Heilige Messe mit Vesper. Direkt im Anschluss ist für 19 Uhr eine Eucharistische Anbetung angekündigt. Beide Termine finden nach der veröffentlichten Ordnung ebenfalls in der Kapelle St. Josef statt.
Marienandacht und Messen in Wilhelmshorst
In Wilhelmshorst beginnt der Zeitraum am Samstag, 1. August, mit einer Marienandacht.
Sie wird um 17 Uhr im Haus Immaculata der Mägde Mariens gefeiert.
Am Dienstag, 4. August, ist um 10 Uhr eine Heilige Messe im Seniorenzentrum St. Elisabeth vorgesehen. Einen weiteren Gottesdienst gibt es am Mittwoch, 5. August, um 9 Uhr im Haus Immaculata der Mägde Mariens.
Weitere Termine im Potsdamer Land
Die Gottesdienstordnung enthält außerdem zahlreiche Termine in Potsdam, Babelsberg, Werder und Bornstedt. In Potsdam werden unter anderem am 1. und 8. August jeweils um 16 Uhr Beichtgelegenheiten angeboten.
Am Sonntag, 2. August, findet dort um 18 Uhr eine englischsprachige Messe statt. Für den 2. und 9. August ist jeweils um 12.30 Uhr eine Liturgie im Ukrainischen Griechisch-Katholischen Ritus angekündigt.
Zu beachten ist eine Änderung am Mittwoch, 5. August: Die für 9 Uhr geplante Heilige Messe in Potsdam entfällt. Die übrigen in der Ordnung genannten Termine bleiben davon unberührt.





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