Wohngeld ohne Papierkram: Landkreis startet Online-Antrag
- Oliver Bettermann

- vor 13 Stunden
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Michendorf – Wohngeld kann im Landkreis Potsdam-Mittelmark ab sofort auch vollständig digital beantragt werden. Wie der Landkreis berichtet, sollen Bürgerinnen und Bürger ihre Unterlagen damit ohne Papierformulare und ohne persönlichen Behördengang einreichen können.
Das neue Angebot ist über die Internetseite des Landkreises erreichbar. Dort findet sich die Dienstleistung über die Suche nach dem Begriff „Wohngeld“ sowie im Bürgerservice unter dem Bereich „Arbeit & Soziales“.
Diese Anträge sind jetzt online möglich
Digital gestellt werden können sowohl Anträge auf Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter als auch Anträge auf Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen.
Nach Angaben des Landkreises umfasst das Angebot Erst-, Weiterleistungs- und Erhöhungsanträge. Auch Änderungen der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse könnten künftig online mitgeteilt werden.
Für die Nutzung des digitalen Verfahrens werde ein Bund-ID-Konto oder die freigeschaltete Online-Ausweisfunktion benötigt. Der Antrag führe anschließend schrittweise durch das Verfahren. Angaben könnten direkt eingegeben und notwendige Nachweise digital hochgeladen werden.
Schriftlicher Antrag bleibt möglich
Die neue digitale Möglichkeit ersetzt das bisherige Verfahren nicht vollständig. Wohngeld könne auch weiterhin schriftlich bei der Kreisverwaltung beantragt werden. Damit bleibe das Angebot auch für Menschen erhalten, die keinen digitalen Zugang nutzen möchten oder Unterstützung bei der Antragstellung benötigen.
Landrat Marko Köhler wertet die Einführung nach Angaben der Kreisverwaltung als weiteren Schritt beim Ausbau digitaler Verwaltungsleistungen. Gerade bei sozialen Leistungen bleibe die persönliche Beratung wichtig. Gleichzeitig zeigten die Erfahrungen aus dem Jobcenter, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger Online-Angebote selbstverständlich nutzten.
Mehr als 4.200 Anträge im vergangenen Jahr
Wohngeld unterstützt Haushalte mit geringerem Einkommen bei ihren Wohnkosten. Mieterinnen und Mieter erhalten es als Mietzuschuss, Eigentümerinnen und Eigentümer als Lastenzuschuss.
Wer bereits Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter beziehungsweise bei Erwerbsminderung erhält, hat nach Angaben des Landkreises in der Regel keinen zusätzlichen Anspruch. Die Kosten der Unterkunft seien bei diesen Leistungen bereits berücksichtigt.
Im Jahr 2025 gingen bei der Kreisverwaltung Potsdam-Mittelmark insgesamt 4.211 Wohngeldanträge ein. Dass digitale Antragswege zunehmend genutzt werden, zeige auch das Jobcenter: Dort seien Bürgergeldanträge bereits seit 2021 online möglich. Im vergangenen Jahr wurden demnach 39 Prozent der Anträge digital eingereicht.




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