Erst kein Schild nötig – nach MAZ-Bericht jetzt doch?
- Gregory Gosciniak

- vor 4 Stunden
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Michendorf – Zwei Ladepunkte, fünf Besucherparkplätze und ein Problem, das seit der Inbetriebnahme besteht: Vor der Ladesäule am Michendorfer Rathaus dürfen auch Verbrenner stehen. Im April erklärte die Gemeindeverwaltung eine besondere Kennzeichnung gegenüber der Michendorfer Rundschau noch für unnötig. Jetzt werden in der Märkischen Allgemeinen (MAZ) neue Schilder angekündigt.
Die Ladesäule wurde im März dieses Jahres auf dem Besucherparkplatz des Rathauses in Betrieb genommen. Die beiden Stellflächen davor sind nicht für Elektroautos reserviert. Wer dort seinen Benziner abstellt, macht deshalb nichts Verbotenes – blockiert möglicherweise aber die Ladepunkte.
Im April hieß es noch: Schild nicht nötig
Auf genau dieses Problem machte die MIR die Gemeinde bereits kurz nach der Inbetriebnahme aufmerksam. Die Redaktion wollte wissen, ob die Flächen noch als E-Auto-Parkplätze ausgewiesen werden und wie mit den ohnehin knappen Besucherparkplätzen umgegangen werden soll.
Die Antwort aus dem Büro der Bürgermeisterin fiel eindeutig aus: „Die Parkplätze stehen weiterhin allen Besuchern des Rathauses zur Verfügung.“ Eine entsprechende Beschilderung sei daher „nicht notwendig“.
App sagt „frei“ – doch der Platz ist blockiert
Am 17. August griff auch die MAZ das Thema auf. In ihrem Newsletter schildert sie einen konkreten Fall: Ein E-Autofahrer wollte die Säule am Michendorfer Rathaus nutzen. Auf einem der beiden Stellplätze stand jedoch ein Benziner.
Verboten ist das bekanntlich nicht. Die Flächen sind bislang schließlich nicht ausschließlich für Elektroautos vorgesehen, sondern dürfen von allen Rathausbesuchern genutzt werden.
Genau das bringt die Lade-App durcheinander: Weil kein Fahrzeug mit der Säule verbunden ist, wird der Ladepunkt als frei angezeigt. Ob gleichzeitig ein Benziner den dazugehörigen Stellplatz blockiert, erkennt das System nicht. Für E-Autofahrer heißt das: Die App meldet eine freie Säule – vor Ort ist sie trotzdem nicht erreichbar.
Laut MAZ: Vertrag könnte Gemeinde zum Handeln verpflichten
Der öffentliche MAZ-Newsletter liefert einen weiteren wichtigen Hinweis: Nach Darstellung der Zeitung verpflichtet der Vertrag mit dem Betreiber die Gemeinde dazu, eine gute Nutzbarkeit der Ladesäule sicherzustellen.
Nun soll eine neue Beschilderung kommen. Außerhalb der Rathausöffnungszeiten sollen die beiden Stellplätze künftig ausschließlich Elektrofahrzeugen während des Ladevorgangs vorbehalten sein.
Hier zeigt sich ein Kurswechsel: Noch im April hielt die Verwaltung eine Kennzeichnung für nicht notwendig. Jetzt werden zumindest für bestimmte Zeiten neue Schilder geplant - möglicherweise auch auf Zwang des Betreibers.
„Schon seit Monaten Thema“
In den Facebook-Kommentaren zum MAZ-Artikel sorgt der Kurswechsel der Verwaltung schon jetzt für deutliche Kritik. „Das Thema der nicht nutzbaren Ladeplätze ist schon seit Monaten Thema im Ort, der örtlichen Presse und in dieser Gruppe“, schreibt ein Nutzer und meint damit die lokale Facebook-Gruppe Michendorf.Blick.
Die vermeintliche Überraschung der Verwaltung bewertet er besonders scharf als „entweder unehrlich“ oder als Zeichen „völliger Amtsüberforderung“. Ein weiterer Kommentar fällt noch knapper aus: „Die Verwaltung scheint sehr vergesslich zu sein.“
Das sind zugespitzte persönliche Meinungsäußerungen aus einem sozialen Netzwerk.
Sie belegen nicht, welche technischen Einzelheiten den zuständigen Stellen innerhalb der Verwaltung bekannt waren. Die Kommentare und die schon Monate zurückliegende MIR-Berichterstattung zeigen aber: Das grundlegende Problem blockierter Ladepunkte wurde bereits lange vor dem aktuellen MAZ-Bericht öffentlich diskutiert.
Wie gründlich wurde der Hinweis geprüft?
Fest steht: Die Gemeinde wusste bereits im April, dass die Stellplätze nicht für Elektroautos reserviert waren. Sie erklärte damals ausdrücklich, die Flächen sollten weiterhin allen Rathausbesuchern zur Verfügung stehen.
Offen bleibt jedoch, ob nach der konkreten MIR-Anfrage auch die praktischen und technischen Folgen dieser Regelung geprüft wurden. Dass Verbrenner die Ladepunkte blockieren können, wurde bereits im April beschrieben. Die irreführende Anzeige in der Lade-App ist eine zusätzliche technische Auswirkung desselben Grundproblems.
Wenn diese Dimension tatsächlich erst jetzt erkannt wurde, stellt sich deshalb eine naheliegende Frage: Wie gründlich wurde dem damaligen Hinweis intern nachgegangen – und wurde das Problem seinerzeit mit dem Betreiber der Ladesäule besprochen?




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