Finde den offiziellen Account – oder den „persönlichen Blog“
- Gregory Gosciniak

- vor 2 Tagen
- 3 Min. Lesezeit
Michendorf – Rathaus-Infos oder Einblicke in den privaten Berufsalltag?
Die Michendorfer Rundschau hat die Kommunikationskanäle der Gemeinde Michendorf sowie den als „persönlichen Blog“ gekennzeichneten öffentlichen Social-Media-Auftritt der Bürgermeisterin über mehrere Wochen systematisch ausgewertet. Die Analyse zeigt: Viele Inhalte sind nicht nur ähnlich – sie scheinen.
Gleiche Themen, gleiche Inhalte
Im Mittelpunkt der Auswertung standen Beiträge zu zentralen Projekten der Gemeinde:
das Wasserspiel am Rathaus, die Entwicklung der Freizeitfläche „An der Umgehungsbahn“, die Gestaltung des Bahnhofs sowie die Situation am Bahnübergang Wilhelmshorst.
Dabei fällt auf: Inhalte auf der Website der Gemeinde und auf dem mutmaßlich privaten Social-Media-Account der Bürgermeisterin sind in vielen Fällen nahezu deckungsgleich.
Zahlen, Projektabläufe und Hintergründe stimmen überein, auch Formulierungen ähneln sich teilweise deutlich. Selbst identische Bilder werden ohne Kennzeichnung verwendet.
Auffällig: Die Reihenfolge
Besonders ins Gewicht fällt die zeitliche Abfolge der Veröffentlichungen. In mehreren Fällen erscheinen Informationen zunächst auf dem privaten Account der Bürgermeisterin und erst danach auf der offiziellen Website der Gemeinde.
So wurde etwa über die Hintergründe zu den häufig geschlossenen Schranken am Bahnübergang Wilhelmshorst bereits am 7. April informiert, während die offizielle Mitteilung erst am 9. April folgte. Auch bei weiteren Projekten zeigt sich ein ähnliches Muster.
Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Wer sich ausschließlich über die offiziellen Kanäle informiert, erhält Informationen mindestens zeitlich verzögert – wenn überhaupt. Denn einzelne Beiträge, die durchaus das Format einer offiziellen Mitteilung hätten, erscheinen ausschließlich im „persönlichen Blog“.
Private Kommunikation – mit amtlichen Inhalten?
Hier beginnt der rechtlich sensible Teil der Recherche – und er wiegt besonders schwer, weil es sich um eine Bürgermeisterin handelt.
Der Account wird als „persönlicher Blog“ geführt. Gleichzeitig enthalten die Beiträge regelmäßig Informationen, die erkennbar aus dem Verwaltungshandeln stammen: konkrete Projektstände, Zeitpläne oder abgestimmte Aussagen mit Dritten.
Damit stellt sich eine zentrale Frage: Darf eine Bürgermeisterin solche Inhalte zunächst über einen privaten Kanal veröffentlichen – noch bevor sie offiziell kommuniziert werden?
Eine eindeutige gesetzliche Regelung gibt es nicht. Klar ist jedoch: Staatliche Kommunikation muss grundsätzlich neutral, nachvollziehbar und für alle Bürger gleichermaßen zugänglich sein. Wenn Informationen zuerst privat erscheinen, kann zumindest der Eindruck entstehen, dass diese Gleichbehandlung nicht vollständig gewahrt ist.
Rechtliche Grauzone – oder mehr?
Gerade wegen der besonderen Rolle einer Bürgermeisterin ist die Trennung zwischen Amt und privater Kommunikation besonders sensibel. Denn sie spricht nie nur als Privatperson.
Hinzu kommt: Sollten Inhalte aus der Verwaltung stammen, die noch nicht offiziell freigegeben sind, stellt sich die Frage, ob deren vorzeitige Veröffentlichung zulässig ist. Das betrifft etwa interne Abläufe, konkrete Zeitpläne oder abgestimmte Aussagen mit externen Partnern.
Auch die Nutzung identischer Bilder wirft Fragen auf. Sollte es sich um Material der Gemeinde oder Dritter handeln, wäre zu klären, ob eine Verwendung im privaten Kontext rechtlich gedeckt ist.
Ob daraus tatsächlich ein rechtliches Fehlverhalten resultiert, lässt sich derzeit nicht abschließend beurteilen. Klar ist aber: Die Abläufe bewegen sich in einem sensiblen Bereich – und könnten Anlass für eine genauere Prüfung geben.
Aussage der Bürgermeisterin
In einem Interview mit der Märkische Allgemeine Zeitung erklärte Nowka, ihre Social-Media-Aktivitäten erfolgten ausschließlich in der Freizeit und seien strikt von ihrer Tätigkeit im Rathaus getrennt. Die Accounts der Gemeinde und ihre eigenen würden nicht vermischt.
Zugleich führte sie aus, dass sich viele ihrer Beiträge mit Themen aus der Gemeinde befassen. Sie nutze Social Media, um Inhalte zu teilen, die sie für wichtig halte, und um auf Entwicklungen zu reagieren.
Diese Darstellung steht im Spannungsfeld zu den beobachteten Abläufen, bei denen Inhalte aus dem Verwaltungskontext zumindest zeitlich zunächst im privaten Umfeld erscheinen.
Private Accounts – andere Regeln
Ein struktureller Unterschied bleibt: Private Accounts unterliegen anderen Regeln als offizielle Kommunikationskanäle von Behörden. Während staatliche Stellen zur Gleichbehandlung verpflichtet sind, können private Nutzer selbst entscheiden, wer ihre Inhalte sieht.
Das zeigt sich auch im konkreten Fall: Der Account der Michendorfer Rundschau ist für den Auftritt der Bürgermeisterin nicht zugänglich. Unabhängig vom Einzelfall verdeutlicht dies, dass Informationen, die über private Kanäle verbreitet werden, nicht zwangsläufig allen gleichermaßen zur Verfügung stehen.
Gerade vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage an Gewicht, welche Inhalte über welchen Kanal verbreitet werden.
Zwischen Bürgernähe und rechtlicher Grauzone
Unstrittig ist: Social Media ermöglicht eine schnelle, direkte und bürgernahe Kommunikation. Gerade auf kommunaler Ebene kann dies ein Gewinn sein.
Die Analyse zeigt jedoch auch, dass diese Form der Kommunikation rechtliche und strukturelle Fragen aufwerfen kann – insbesondere dann, wenn Inhalte der Verwaltung vorab über private Kanäle veröffentlicht werden.
In solchen Fällen kann eine Grauzone entstehen, in der nicht immer eindeutig erkennbar ist, ob die geltenden Grundsätze der öffentlichen Kommunikation vollständig eingehalten werden.
Klärungsbedarf bleibt
Ob die aktuelle Praxis rechtlich unbedenklich ist oder Anpassungsbedarf besteht, lässt sich derzeit nicht abschließend beurteilen. Klar ist jedoch: Die beobachteten Abläufe werfen Fragen auf – insbesondere im Hinblick auf Transparenz, Gleichbehandlung und die klare Trennung zwischen Amt und privater Kommunikation.
Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das vor allem eines:Sie müssen zunehmend genau unterscheiden, über welchen Kanal Informationen verbreitet werden – und welchen Charakter diese haben.




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