MIR-Kummerkasten: Tempo 30 auf der Caputher Chaussee - kein neuer Antrag bei Landkreis
- Oliver Bettermann

- vor 21 Stunden
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Michendorf – Wann kümmert sich die Gemeinde erneut um Tempo 30 auf der Caputher Chaussee? Mit dieser Frage wandte sich ein Anwohner über den MIR-Kummerkasten an die Redaktion. Die MIR fragte daraufhin bei der Gemeindeverwaltung nach.
Diese erklärte, sie unterstütze die Forderung und ein entsprechender Antrag sei von der Straßenverkehrsbehörde „erneut abgelehnt“ worden. Wann dieser Antrag gestellt und abgelehnt worden sein soll, blieb jedoch offen.
Weil die Antwort die eigentliche Leserfrage damit nicht beantwortete, fragte die MIR direkt bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark nach.
Dort heißt es: Der bislang letzte Antrag der Gemeinde stammt aus Juni 2025 und wurde im Oktober 2025 abgelehnt. Einen aktuell unbearbeiteten Antrag gibt es nicht.
Die Frage aus dem MIR-Kummerkasten
„Wann kümmert sich die Gemeinde darum, endlich eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der Caputher Chaussee auf 30 km/h innerhalb der Ortschaft zu erwirken?“ Mit dieser Frage wandte sich ein Anwohner über den MIR-Kummerkasten an die Redaktion.
Nach seiner Darstellung setzen sich Anwohner bereits seit Jahren für Tempo 30 auf der Caputher Chaussee ein. Entsprechende Forderungen seien von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde mehrfach abgelehnt worden.
Gleichzeitig sei vonseiten der Gemeinde wiederholt vermittelt worden, dass man sich weiter um das Anliegen bemühe. Als Gründe für die Forderung nennt der Einsender unter anderem Kinder, die die Straße auf dem Schulweg überqueren müssten, einen fehlenden Radweg, Lastwagenverkehr sowie eine nach seiner Wahrnehmung erhebliche Lärmbelastung.
Auch frühere Geschwindigkeitsmessungen der Gemeinde hätten nach Darstellung des Lesers gezeigt, dass die zulässige Geschwindigkeit häufig überschritten werde.
Die konkrete Frage des Lesers lautete damit nicht nur, ob die Gemeinde Tempo 30 grundsätzlich befürwortet, sondern vor allem: Was unternimmt sie aktuell, um eine entsprechende Anordnung zu erreichen?
MIR fragt bei der Gemeinde nach
Die MIR leitete die Kummerkastenfrage deshalb an die Gemeindeverwaltung weiter und bat um eine Stellungnahme zu dem Anliegen. Die Verwaltung erklärte gegenüber der Redaktion:
„Die Gemeinde unterstützt diese Forderung und arbeitet eng mit den Bürgerinnen und Bürgern zusammen.“
Zugleich verwies sie darauf, dass die Entscheidung über eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht bei der Gemeinde selbst liege. Zuständig sei die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark.
Weiter teilte die Verwaltung mit, ein entsprechender Antrag der Gemeinde auf Tempo 30 sei durch die Straßenverkehrsbehörde „erneut abgelehnt“ worden.
Gemeinde nennt keine Zeitpunkte
Damit beantwortete die Verwaltung zwar ihre grundsätzliche Haltung zu der Forderung, jedoch fehlten entscheidende Angaben für die eigentliche Kummerkastenfrage.
Aus der Antwort ging nicht hervor, wann der genannte Antrag gestellt worden war, wann die Ablehnung erfolgte und ob es sich um einen aktuellen oder bereits länger zurückliegenden Vorgang handelte.
Auch welche konkreten Schritte nach der Ablehnung erfolgt seien, erläuterte die Verwaltung nicht. Gerade diese Angaben sind jedoch entscheidend, wenn geklärt werden soll, wann und in welcher Form sich die Gemeinde zuletzt für Tempo 30 auf der Caputher Chaussee eingesetzt hat.
Verweis auf Drucksache bleibt unklar
In ihrer Antwort verwies die Gemeindeverwaltung zusätzlich auf die Drucksache 046/2026.
Die öffentlich zugängliche Informationsvorlage trägt den Titel „Antwort der Verwaltung auf Anfragen des Ortsbeirates Wildenbruch aus der Sitzung vom 12.01.2026“.
Darin werden unter anderem Grundstücksfragen, Baumschnitt, Wanderwege, Thermostate, die Beschilderung einer Straße zwischen Wildenbruch und Langerwisch sowie eine Trafostation behandelt.
Einen erkennbaren Bezug zur Caputher Chaussee, zu Tempo 30 oder zur Ablehnung eines entsprechenden Antrags konnte die MIR in der vorliegenden Fassung nicht feststellen.
Warum die Gemeindeverwaltung im Zusammenhang mit der Kummerkastenfrage auf diese Drucksache verwiesen hat, bleibt deshalb ebenfalls offen.
MIR fragt direkt beim Landkreis nach
Aufgrund dieser Umstände wandte sich die Redaktion direkt an die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark und fragte nach dem aktuellen Stand sowie dem letzten Antrag auf eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der Caputher Chaussee.

Die Antwort des Landkreises ist deutlich konkreter auf die MIR-Anfrage:
„Aktuell liegt kein unbearbeiteter Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung für die Caputher Chaussee in Michendorf vor.“
Der bislang letzte Antrag sei im Juni 2025 von der Gemeinde gestellt worden und im Oktober 2025 abgelehnt worden, erklärte der Landkreis weiter.
Als Grund für die Ablehnung teilte die Behörde mit, eine Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteige, sei nicht festgestellt worden.
Damit steht nach Auskunft der zuständigen Straßenverkehrsbehörde fest: Seit dem Antrag aus Juni 2025 liegt dort kein neuer, noch unbearbeiteter Antrag der Gemeinde vor.
Was die Gemeinde seit Oktober 2025 konkret unternommen hat bleibt damit offen.




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