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Rinder, Heu, Maschinen – aber kein Unterstand: Warum dieser Bauer in Wildenbruch nicht bauen darf

vor 6 Stunden
4 Min. Lesezeit

Wildenbruch – Rinder, Schafe, Pferde, Wiesen, Heu und landwirtschaftliche Maschinen:

Wenn Oliver Neumann über seinen Hof in Wildenbruch spricht, klingt erst einmal vieles nach Landwirtschaft. Nur bauen darf er deshalb noch lange nicht.


Seit Jahren streitet Neumann mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark um zwei Unterstände auf seinem Grundstück in der Gartenstraße. Dort möchte er Heu lagern und seine landwirtschaftlichen Geräte trocken unterstellen.


„Ich muss ja irgendwo meine Technik lassen“, sagt Neumann im Gespräch mit der MIR. Maschinen dauerhaft draußen stehen zu lassen, sei für ihn keine vernünftige Lösung.

„Ich möchte meine Technik mal ins Trockene kriegen, damit nicht alles draußen steht und vergammelt.“


Doch genau diese beiden Unterstände sind bislang nicht genehmigt.


Landwirt ist nicht gleich Landwirt im Baurecht


Neumann versteht die Entscheidung nicht.


Seinen landwirtschaftlichen Betrieb habe er am 1. April 2020 gegründet. Tiere habe er auf dem Grundstück aber schon lange vorher gehalten. Heute hält er nach eigenen Angaben unter anderem Rinder und Schafe, betreibt eine Pferdepension und bewirtschaftet Wiesen.


„Ich mache mit meinem Betrieb einen fünstelligen Jahresumsatz“, sagt er. Dass davon bislang nicht viel Gewinn übrig bleibe, habe einen einfachen Grund: „Ich habe auch viel in Maschinen investiert. Man muss das langfristig sehen.“


Auch der Landkreis bestreitet die landwirtschaftlichen Tätigkeiten nicht. In der der MIR vorliegenden Anhörung führt die Behörde selbst auf, dass Neumann Mastrinder und Schafe hält, eine Pferdepension betreibt und Heu- und Weidewirtschaft zur Futtererzeugung betreibt.


Trotzdem reicht das dem Bauamt bislang nicht.


Der Grund: Neumanns Grundstück liegt im sogenannten Außenbereich. Dort soll grundsätzlich möglichst wenig gebaut werden. Ausnahmen gelten unter anderem für privilegierte landwirtschaftliche Vorhaben. Genau diese Privilegierung sieht der Landkreis bei Neumanns Unterständen bislang nicht als gegeben an.


Der Streit um den Gewinn


Besonders brisant ist die wirtschaftliche Betrachtung des Betriebs.


In seiner Anhörung rechnet der Landkreis die steuerlichen Ergebnisse der Jahre 2021 bis 2024 zusammen. Unter Einbeziehung der Pferdepension kommt die Behörde dabei auf einen Gesamtgewinn von gerade einmal einer mittleren dreistelligen Summe.


Die Schlussfolgerung des Landkreises: Eine Gewinnerzielungsabsicht sei nicht erkennbar. Deshalb könne nach bisheriger Bewertung auch nicht von einer privilegierten Landwirtschaft im Nebenerwerb ausgegangen werden.


Neumann hält diese Betrachtung für zu kurz gegriffen.


„Klar bleibt da momentan nicht so viel von übrig, weil ich auch viel in Maschinen investiert habe“, sagt er. Für ihn sei entscheidend, dass sich sein Betrieb entwickle und dauerhaft wirtschaftlich arbeiten solle.


Auf MIR-Anfrage wollte der Landkreis Neumanns Betrieb allerdings ausdrücklich nicht öffentlich als Hobby- oder Liebhabereibetrieb bezeichnen. Das laufende Widerspruchsverfahren sei noch nicht abgeschlossen.


Auch Neumanns Hinweis auf eine landwirtschaftliche Betriebsnummer und Fördermittel hilft ihm baurechtlich nicht automatisch weiter. Landwirtschafts-, Förder- und Bauplanungsrecht hätten unterschiedliche Voraussetzungen, erklärt der Landkreis. Eine Betriebsnummer oder Fördermittel führten deshalb nicht automatisch dazu, dass auch ein Bauvorhaben im Außenbereich privilegiert sei.


„Andere dürfen doch auch bauen“


Genau an diesem Punkt wird Neumann deutlich.


Denn nach seiner Wahrnehmung gelten in seiner Nachbarschaft offenbar andere Möglichkeiten. Er verweist auf größere Bauvorhaben in unmittelbarer Umgebung, die genehmigt worden seien.


Sein Vorwurf: Warum bekommt der Nachbar eine Genehmigung, während er nicht einmal zwei Unterstände für Heu und Maschinen errichten darf?


Der Landkreis bestätigt zumindest einen Teil seiner Beobachtung.


„Ja, in der Umgebung wurden auch andere Vorhaben genehmigt“, heißt es auf Anfrage der MIR. Zu den einzelnen Bauvorhaben will die Kreisverwaltung aus Datenschutzgründen keine Angaben machen.


Eine unterschiedliche Behandlung sieht die Behörde darin nicht. Jedes Bauvorhaben müsse einzeln nach seiner tatsächlichen und rechtlichen Situation geprüft werden. Aus einer Genehmigung auf einem Nachbargrundstück folge deshalb kein Anspruch darauf, ebenfalls bauen zu dürfen.


Damit bleibt allerdings eine für Neumann entscheidende Frage offen: Was genau unterscheidet die genehmigten Vorhaben nebenan von seinen beiden Unterständen?


Auch die Gemeinde stellte sich quer


Und dann ist da noch die Gemeinde Michendorf.


Sie verweigerte am 3. Februar 2025 ihr sogenanntes gemeindliches Einvernehmen zu Neumanns Vorhaben.


Die Begründung hat es in sich: Nach den der MIR vorliegenden Unterlagen wollte die Gemeinde einer weiteren „Zersiedelung des Außenbereichs“ entgegentreten. Die Unterstände sollten demnach auf einer bislang unbebauten Fläche entstehen.


Wie wichtig dieses Nein tatsächlich für die Ablehnung war, bleibt bislang offen.


Auf die konkrete MIR-Frage, ob Neumanns Antrag auch dann abgelehnt worden wäre, wenn die Gemeinde zugestimmt hätte, antwortet der Landkreis nicht. Das sei Teil des noch laufenden Widerspruchsverfahrens.


Grundsätzlich könnte der Landkreis ein rechtswidrig verweigertes Einvernehmen der Gemeinde sogar ersetzen. Ob das in diesem Fall möglich wäre, werde ebenfalls noch geprüft.


Beschwerden ja – Einfluss nein


Neumann vermutet zudem seit Jahren Gegenwind aus seiner Nachbarschaft.


„Ich stelle meine Heuwende auf mein Grundstück hin – da werde ich angezeigt“, erzählt er. Auch bei Heumieten oder abgestellten Maschinen seien immer wieder Beschwerden beim Bauamt gelandet.


Dass es solche Eingaben tatsächlich gibt, bestätigt der Landkreis.


Die Bauaufsicht habe Hinweise beziehungsweise Beschwerden zu Neumann und seinem Grundstück erhalten. Auf die Entscheidung über seinen Bauantrag hätten diese aber keinen Einfluss gehabt. Maßgeblich sei allein die bauplanungsrechtliche Prüfung gewesen.


Noch ist der Streit nicht vorbei


Ganz zugeschlagen scheint die Tür für Neumann trotzdem nicht.


Der Landkreis erklärt, eine andere Gestaltung eines Vorhabens könne grundsätzlich zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen. Ein anderer Standort, eine andere Größe oder ein neuer Antrag könnten also erneut geprüft werden.


Neumann will vor allem eines: seinen Betrieb vernünftig weiterführen.


„Wenn ich einen landwirtschaftlichen Betrieb habe, muss ich meine Technik ja irgendwo unterbringen können“, sagt er.


Ob er dafür seine beiden Unterstände bauen darf, ist weiter offen. Der Widerspruch liegt noch beim Landkreis. Eine abschließende Entscheidung gibt es bislang nicht.


Und damit bleibt die Geschichte vorerst bei einem ungewöhnlichen Gegensatz: Der Landkreis bestätigt Landwirtschaft auf Neumanns Grundstück. Andere Bauvorhaben in der Umgebung wurden genehmigt. Doch seine beiden Unterstände bleiben bislang draußen.

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