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Schilderwald hinterm Rathaus

Kommentar - Hinter dem Michendorfer Rathaus befindet sich eine kleine Stellfläche mit fünf Parkplätzen – ausgestattet mit nicht weniger als zehn Verkehrsschildern. Ein Halteverbot, mehrere Hinweise auf zeitlich begrenzte Nutzung, Sonderregelungen für Menschen mit Behinderung und Zusatzzeichen zur Elektromobilität regeln auf engstem Raum, wer wann wo parken darf. Der Parkraum ist damit so präzise reglementiert, dass Besucher und Bürger zunächst Orientierung suchen müssen, bevor sie ihr Fahrzeug abstellen können.


Für eine Gemeinde mit rund 14.000 Einwohnern und wachsendem Bedarf an zentralem Parkraum wirft diese Anlage Fragen auf. Die Schilderflut mag formal korrekt und rechtlich erforderlich sein – ein effizienter Beitrag zur Entlastung der Parksituation scheint sie jedoch kaum. Vielmehr entsteht der Eindruck, dass hier ein weiteres Beispiel für den zunehmenden Verwaltungsaufwand im öffentlichen Raum sichtbar wird.


Zuständig ist in diesem Fall nicht unmittelbar die Bürgermeisterin, sondern die untere Verkehrsbehörde des Landkreises in Zusammenarbeit mit der Bauverwaltung. Dennoch zeigt der Standort exemplarisch, wie kleinteilig Regelungen inzwischen ausfallen können – selbst dort, wo es nur um fünf Stellplätze geht.

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