Stellplatzsatzung: Michendorfer können bis zum 20. November Stellung nehmen
Michendorf – Weniger Stellplätze im Wohnungsbau, eine neue Berechnung der Ablöse und Änderungen bei der Ladeinfrastruktur: Die Gemeinde Michendorf überarbeitet ihre Stellplatzsatzung. Bis zum 20. November 2026 können Bürger Stellung nehmen.
Doch ausgerechnet die wesentlichen Änderungen fehlen im kurzen Ankündigungsbeitrag der Verwaltung. Wer wissen möchte, worum es geht, muss sich erst über eine weitere Übersichtsseite zur eigentlichen Information durchklicken.
Bereits im vergangenen Jahr berichtete die MIR über die geplanten Stellplatzvorgaben und mögliche Kosten für Bauherren und Betriebe. Inzwischen ist das Verfahren weiter: Nach der jetzt veröffentlichten Beschlussbegründung wurde die Stellplatzsatzung am 2. März 2026 beschlossen.
Weil sich anschließend die Brandenburgische Bauordnung änderte, musste die Gemeinde nach eigenen Angaben nacharbeiten. Am 24. September billigte die Gemeindevertretung den überarbeiteten Entwurf für die öffentliche Beteiligung.
Ein Stellplatz je Wohnung – neue Berechnung der Ablöse
Eine wesentliche Änderung betrifft Wohngebäude: Nach der Bekanntmachung darf bei deren Errichtung je Wohnung maximal ein notwendiger Stellplatz verlangt werden. Die veröffentlichte Richtzahlenliste sieht für Gebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten ebenso wie für größere Wohngebäude jeweils einen Pkw-Stellplatz pro Wohnung vor.
Bei mehr als zwei Wohneinheiten kommen zwei Fahrradabstellplätze je Wohnung hinzu.
Auch die Ablöse soll neu berechnet werden. Vorgesehen sind 60 Prozent der durchschnittlichen Herstellungskosten einschließlich der Grunderwerbskosten. Unterhaltskosten sollen nicht mehr einfließen. Als Grund für diese Anpassungen nennt die Gemeinde die seit dem 1. Juli 2026 geänderte Landesbauordnung.
Aktuelles Rechenbeispiel: 6.570 Euro für einen Pkw-Stellplatz
Wie sich das auswirkt, zeigt die beigefügte Berechnung für das Michendorfer Zentrum.
Bei einem angenommenen Bodenrichtwert von 330 Euro je Quadratmeter werden für einen Pkw-Stellplatz 6.930 Euro Grunderwerbskosten und 4.020 Euro Herstellungskosten angesetzt.
Davon 60 Prozent ergeben 6.570 Euro Ablöse. Für einen Fahrradabstellplatz weist die Rechnung 935,40 Euro aus. Das sind weiterhin Beispielbeträge, keine einheitlichen Preise für das gesamte Gemeindegebiet.
Entscheidend ist unter anderem der Bodenrichtwert des jeweiligen Grundstücks zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Die im früheren MIR-Beitrag genannten rund 12.000 beziehungsweise 1.674 Euro geben die aktuelle Beispielrechnung damit nicht mehr wieder.
Eine automatische Möglichkeit zum Freikaufen sieht der Entwurf allerdings nicht vor: Die Ablöse muss mit der Gemeinde vereinbart werden. Ein Anspruch auf den Abschluss eines solchen Vertrages besteht ausdrücklich nicht.
Auch Anrechnung und Ladeinfrastruktur werden angepasst
Bei Nutzungsänderungen soll nur der zusätzlich entstehende Stellplatzbedarf berücksichtigt werden. Vorhandene oder bereits durch Ablösevertrag erfüllte Verpflichtungen sind anzurechnen.
Tragfähige, rechtlich abgesicherte Mobilitätskonzepte können den Bedarf reduzieren; für ein bereitgestelltes Carsharing-Fahrzeug sind bis zu drei reguläre Stellplätze weniger möglich.
Für Leitungsinfrastruktur und Ladepunkte verweist die überarbeitete Regelung auf die jeweils geltenden bundesrechtlichen Vorschriften. Damit will die Gemeinde widersprüchliche Anforderungen und erneuten kurzfristigen Änderungsbedarf vermeiden.
Erst der Hinweis, dann die Übersicht, dann die Erklärung
All diese Informationen stehen nicht im Ankündigungsbeitrag der Gemeinde vom 19. Oktober. Dieser nennt den Entwurfsstand, die Beteiligungsfrist und die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Anschließend folgt der Link: „Weitere Informationen, Fristen und die Beteiligungsunterlagen finden Sie hier.“
Der führt zunächst auf eine Seite mit der Überschrift „Bauleitplanung“. Dort heißt es: „Hier finden Sie alle aktuellen Bebauungspläne der Gemeinde Michendorf im Aufstellungsverfahren.“ Darunter steht ein weiterer Link zur Beteiligung an der Stellplatzsatzung.
Erst nach diesem zweiten Klick vom Ausgangsbeitrag aus erscheinen die Erläuterungen zu den Änderungen, die Kontaktdaten und die sieben Dokumente. Für deren Lektüre müssen die einzelnen Downloads zusätzlich geöffnet werden.
Die Frist ist also früh sichtbar. Warum die Satzung geändert wird und was das für Bauherren bedeutet, erfahren Leser auf diesem Weg hingegen erst zwei Seiten später.
Die Zwischenübersicht enthält dazu keine Zusammenfassung.
Bis zum 20. November Stellung nehmen
Die Unterlagen liegen seit dem 19. Oktober im Fachbereich Bauen, Richard-Muth-Platz 1, aus: dienstags von 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr, donnerstags von 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr. Weitere Termine sind unter 033205/598-61 oder -62 möglich.
Stellungnahmen sollen möglichst per E-Mail an bauleitplanung@michendorf.de geschickt werden. Alternativ sind Post an die Gemeinde Michendorf, Richard-Muth-Platz 1, 14552 Michendorf, Fax an 033205/598-50 oder eine Erklärung zur Niederschrift möglich. Die Frist endet am 20. November 2026.





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