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BfM zieht Winterdienst-Antrag zurück – FDP spricht von „Schmierentheater“

vor 3 Minuten
4 Min. Lesezeit

Michendorf – Erst sollte die Gemeinde den Winterdienst auf unbefestigten Straßen wieder übernehmen, dann scheiterte der Vorstoß mehrfach in den politischen Gremien. Schließlich zog die Fraktion aus dem politischen Lager der Bürgermeisterin ihren Antrag vor der Entscheidung in der Gemeindevertretung zurück. Für FDP-Vertreter Axel Lipinski-Mießner ist die Sache damit allerdings nicht erledigt. Gegenüber der MIR spricht er von einem „Schmierentheater“.


Der Antrag hatte zuvor einen schweren Stand. Fünf der sechs Ortsbeiräte lehnten ihn ab, lediglich in Stücken gab es Zustimmung. Auch im Bau- und Ordnungsausschuss, im Finanzausschuss sowie im Hauptausschuss fand der Vorstoß keine Mehrheit.

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 24. September wurde der Antrag schließlich zurückgezogen.


Schon im August sorgte der Vorstoß für Schlagzeilen

Die Debatte hatte bereits im August für Aufmerksamkeit gesorgt. Die Märkische Allgemeine Zeitung berichtete damals unter der Überschrift „Manche waren überfordert“ über den Antrag.

Im Artikel hieß es ausdrücklich, seit 2023 müssten die Anlieger in den betroffenen Straßen selbst räumen; die Kommune habe die Aufgabe damals auf sie übertragen. Eine BfM-Vertreterin begründete den Vorstoß gegenüber der Zeitung unter anderem damit, manche Anlieger seien im vergangenen Winter „überfordert“ gewesen.


Auch die Michendorfer Rundschau griff die Debatte anschließend auf – und machte vor allem den politischen Widerspruch zum Thema: Während die BfM-Fraktion den kommunalen Winterdienst zurückforderte, kamen aus der von einer BfM-Vertreterin geleiteten Verwaltung schon damals erhebliche Zweifel an einer kurzfristigen Umsetzung. Auch die Frage, wie sich die Rathauschefin selbst zu den unterschiedlichen Linien positioniert, blieb offen.


Verwaltung hatte ausdrücklich abgeraten

Die Gemeindeverwaltung legte im weiteren Verfahren eine ausführliche Stellungnahme vor – und riet darin von einer Wiedereinführung der früheren Reinigungsklasse 3 zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausdrücklich ab.


Die Begründung: Es fehlten aktuelle Kosten- und Erfahrungswerte, die Winterdienstpreise seien erheblich gestiegen und die bereits laufende Vergabe umfasse ausschließlich die befestigten Straßen der Reinigungsklassen 1 und 2. Hinzu komme, dass die unbefestigten Straßen hinsichtlich Fahrbahnbreite, Oberfläche, Gefälle und Verkehrsbedeutung sehr unterschiedlich seien. Einen einheitlichen Winterdienststandard hält die Verwaltung deshalb für problematisch.


Besonders deutlich: Bei Fortführung des bisherigen Vergabeverfahrens wäre ein regulärer Winterdienst auf den unbefestigten Straßen nach Einschätzung der Verwaltung frühestens zur Saison 2028/2029 möglich.


Anwohner mussten die Fahrbahn offenbar gar nicht räumen

Die Stellungnahme brachte allerdings noch eine andere, für betroffene Bürger wesentlich wichtigere Erkenntnis.


Nach Angaben der Verwaltung sieht die derzeitige Satzung keine Winterdienstpflicht der Anwohner auf den Fahrbahnen unbefestigter Straßen vor. Im vergangenen Winter seien Anwohner in Einzelfällen möglicherweise „missverständlich informiert“ worden.

Bei gefährlicher Straßenglätte habe stattdessen mehrfach der gemeindliche Bauhof im Rahmen der Gefahrenabwehr eingegriffen.


Das ist auch mit Blick auf die bisherige öffentliche Debatte bemerkenswert. Denn die MAZ hatte im August noch berichtet, die Kommune habe den Winterdienst für diese Straßen 2023 abgeschafft und die Aufgabe auf die Anlieger übertragen. Die jetzige Verwaltungsstellungnahme stellt zumindest für den Winterdienst auf den Fahrbahnen klar: Eine solche Pflichtübertragung gibt es nach der geltenden Satzung gerade nicht.


Damit bekam auch die ursprüngliche Begründung des BfM-Antrags eine neue Dimension. Ausgangspunkt war schließlich die Belastung von Bürgern durch den Winterdienst.

Nun erklärt die Verwaltung, dass die Räumpflicht auf der Fahrbahn dort überhaupt nicht bei den Anliegern lag – und räumt zugleich ein, dass Bürger offenbar teilweise anders informiert worden waren.


BfM erklärt Rückzug zum Teilerfolg

Mit einer Protokollerklärung begründete die BfM-Fraktion schließlich ihren Rückzug.

Weil die Vergabe für die Winter 2026/27 und 2027/28 bereits abgeschlossen sei und ein Dienstleister feststehe, wolle man das Verfahren nicht wieder aufrollen und damit möglicherweise den Winterdienst verzögern.


Gleichzeitig wertet die Fraktion ihren Antrag als Erfolg. Durch den Vorstoß habe die Verwaltung die Satzung geprüft und die Rechtslage klargestellt. Außerdem verweist das BfM auf den nun vorgesehenen Winterdienstplan für unbefestigte Straßen, mögliche Einsätze des Bauhofs bei Gefahrenlagen und Streucontainer an kritischen Punkten.


Warum diese Prüfung und Klarstellung nicht auch ohne den Antrag aus der Verwaltungsführung heraus vorgenommen werden konnte, bleibt offen.


Bemerkenswert ist zudem der Umgang mit der Protokollerklärung selbst: Im Ratsinformationssystem war sie zunächst nicht veröffentlicht. Erst nach einer Nachfrage der MIR wurde das Dokument dort eingestellt.


FDP: „Es war ein Schmierentheater“

Für Axel Lipinski-Mießner (FDP) war die ausführliche Erklärung zum Rückzug überflüssig.

Bereits in der Sitzung kommentierte er trocken: „Man hätte den Antrag auch einfach zurückziehen können.“


Gegenüber der MIR legt er nun nach: „Es war ein Schmierentheater, wie damals beim Flaggenantrag. Es war schon vorher klar, dass der Antrag keinen Sinn gemacht hat.“


Thema könnte 2028 wiederkommen

Ganz erledigt ist die Sache trotzdem nicht. Die BfM-Fraktion kündigt an, die kommenden beiden Winter beobachten zu wollen. Sollte weiterhin Handlungsbedarf bestehen, könne das Thema „rechtzeitig" vor der nächsten Ausschreibung für die Saison 2028/29 erneut auf die Tagesordnung kommen.


Vorerst bleibt es also bei der geltenden Regelung. Einen neuen kommunalen Regel-Winterdienst auf sämtlichen unbefestigten Straßen wird es zunächst nicht geben.

Stattdessen will die Verwaltung besonders gefährdete Abschnitte gezielt in den Blick nehmen.


Und von der ursprünglichen Debatte bleibt eine bemerkenswerte Bilanz: Erst war von „überforderten“ Anliegern die Rede, dann stellte die Verwaltung klar, dass diese die Fahrbahnen nach geltender Satzung gar nicht räumen mussten – und am Ende zog die BfM-Fraktion ihren Antrag zurück.

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